Unterstützung Klimaneutralitätsplan und Klimaneutralitätsbericht (DEHSt)

Unternehmen in energieintensiven Branchen wie Stahl, Chemie und Zement können Beihilfen erhalten, um die Belastungen durch den Emissionshandel oder CO2-Bepreisung zu verringern. Diese Unterstützung erfolgt durch kostenlose Emissionszertifikate oder finanzielle Entlastungen, wobei Unternehmen nachweisen müssen, dass sie einem Risiko des Carbon Leakings ausgesetzt sind.

Zum Datenblatt

Geeignet für

  • Anlagenbetreiber:innen, deren Anlagen bestimmte Emissionswerte überschreiten
  • Energieintensive Industrien wie Stahl,
    Zement, Chemie

Bearbeitungsdauer

  • 4 – 6 Arbeitstage

Kostenrahmen

  • 4.000 – 6.000 €

Ergebnisformat

  • Ausgefülltes Tabellenblatt der DEHSt

Fördermöglichkeiten

  • nicht bekannt, aber Voraussetzung für manche Förderungen

Referenzen (ICM)

  • Ziegelwerk (Brenner, Tunnelöfen etc.)

Ein Unternehmen ist verpflichtet, einen Klimaneutralitätsplan zu erstellen, sobald mindestens ein Zuteilungselement mit dem Produkt-Emissionswert einer Anlage über dem 80. Perzentil der zugehörigen Produkt-Benchmark liegt. Eine Ausnahme besteht, wenn das Zuteilungselement weniger als 20% zur vorläufigen Zuteilungsmenge der Anlage beiträgt; hierbei kann die Anlage auch das gesamte Unternehmen umfassen. Wird diese Verpflichtung missachtet, führt dies zu einer Kürzung der kostenlosen Zertifikate um 20%.

Die betroffenen Anlagenbetreiber:innen werden von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) über die Erfordernis eines Klimaneutralitätsplans informiert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie weitere Informationen und Leitfäden sind in der Zuteilungsverordnung 2019/331, der Änderung der Zuteilungsverordnung 2024/873, der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2441 und im Leitfaden der DEHSt festgelegt.