Geeignet für
- Anlagenbetreiber:innen, deren Anlagen bestimmte Emissionswerte überschreiten
- Energieintensive Industrien wie Stahl,
Zement, Chemie
Bearbeitungsdauer
- 4 – 6 Arbeitstage
Kostenrahmen
- 4.000 – 6.000 €
Ergebnisformat
- Ausgefülltes Tabellenblatt der DEHSt
Fördermöglichkeiten
- nicht bekannt, aber Voraussetzung für manche Förderungen
Referenzen (ICM)
- Ziegelwerk (Brenner, Tunnelöfen etc.)
Ein Unternehmen ist verpflichtet, einen Klimaneutralitätsplan zu erstellen, sobald mindestens ein Zuteilungselement mit dem Produkt-Emissionswert einer Anlage über dem 80. Perzentil der zugehörigen Produkt-Benchmark liegt. Eine Ausnahme besteht, wenn das Zuteilungselement weniger als 20% zur vorläufigen Zuteilungsmenge der Anlage beiträgt; hierbei kann die Anlage auch das gesamte Unternehmen umfassen. Wird diese Verpflichtung missachtet, führt dies zu einer Kürzung der kostenlosen Zertifikate um 20%.
Die betroffenen Anlagenbetreiber:innen werden von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) über die Erfordernis eines Klimaneutralitätsplans informiert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie weitere Informationen und Leitfäden sind in der Zuteilungsverordnung 2019/331, der Änderung der Zuteilungsverordnung 2024/873, der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2441 und im Leitfaden der DEHSt festgelegt.