Kosten pro Gebäude (ohne Förderung)
Sanierungsfahrpläne nach DIN V 18599 (inkl. Begehung)
- unter 200 m2: ca. 4.500 €
- 200 m2 bis 500 m2: ca. 8.000 €
- 500 m2 bis 1.000 m2: ca. 12.000 €
- 1.000 m2 bis 4.000 m2: ca. 16.500 €
- größer als 4.000 m2: ca. 22.000 €
Ökologische Bewertung
- unter 200 m2: ca. 1.125 €
- 200 m2 bis 500 m2: ca. 2.000 €
- 500 m2 bis 1.000 m2: ca. 3.000 €
- 1.000 m2 bis 4.000 m2: ca. 4.125 €
- größer als 4.000 m2: ca. 5.500 €
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 50% des
förderfähigen Beratungshonorars,
maximal jedoch 4.000 €. Die
genaue Höhe hängt von der
Nettogrundfläche des betreffenden
Gebäudes ab:
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 €
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2
und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 € - Nettogrundfläche mehr als 500 m2:
Zuschuss maximal 4.000 €.
(Zitat BAFA)
BAFA Modul 2 – Energieberatung DIN V 18599 Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau (DIN V 18599)
Ziel dieser Beratung ist es, für die Beratungsempfänger:innen einen Fahrplan zu erstellen, der es ermöglicht die Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess mit einzubeziehen. Dies gilt für Nichtwohngebäude sowohl im Bestand als auch im Neubau.
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Für Bestandsgebäude wird im Rahmen eines energetischen Sanierungskonzeptes aufgezeigt, wie die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt ausgeschöpft werden können, entweder:
- Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen (umfassende energetische Modernisierun anhand eines Sanierungsfahrplans) oder
- in einem Zug, durch eine umfassende Sanierung. Ziel ist in diesem Fall den Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen.