Projektziel
Erstellung eines integrierten, informellen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur
Sicherung wesentlicher Planungsleitlinien im Rahmen einer §34-BauGB-Gebietskulisse.
Projektgegenstand
Aus einer laufenden Beauftragung einer Wohnungsbaugesellschaft in Meerbusch resultiert die Notwendigkeit eines integrierten informellen Entwicklungskonzeptes. Die städtebauliche Konzeption wird durch ICM federführend innerhalb einer sieben monatigen Bearbeitungszeit erstellt. Die Wohnungsbaugesellschaft als Auftraggeber sowie die Stadtverwaltung Meerbusch und die lokale Politik werden hierbei intensiv beteiligt, ferner erfolgt die Erstellung in enger Zusammenarbeit.
Vorausgegangen sind umfassende Analysen der Bestands- und Freiraumstrukturen, eine daraufhin angefertigte Stärken-Schwächen-Analyse sowie gemeinsam erarbeitete Leitlinien der städtebaulichen Entwicklung. Das hieraus erarbeitete Quartierskonzept umfasst einen Maßnahmenkatalog bestehend aus 37 Einzelmaßnahmen, eine städtebauliche Konzeption sowie eine Zusammenfassung zum Klimabeitrag und einer Handreichung zu Mobilitätslösungen. Mit dem Maßnahmenkatalog wird ein umfassendes Investitionsprogramm festgelegt, dass vor allem darauf abzielt, die Qualität des Wohnumfelds für die Anwohner zu verbessern. Die soziale Dimension spielt bei der geplanten Entwicklung des Quartiers RheinEck eine entscheidende Rolle. Durch die Überbauung von Parkhöfen und Baulücken wird neuer Wohnraum geschaffen und somit dem Quartier eine architektonische Akzentuierung zugutekommen. Maßnahmen im Bestand werden die Wohnsituation für Bestandsmieter attraktiver machen, mit dem Neubau das Mieterklientel erweitert und somit die soziale Stabilität im Quartier gewahrt werden. Wichtiger Baustein der Gesamtentwicklung ist die Neugestaltung des Böhlerhofs als zentralen Quartiersplatz. Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt am 17.12.2020 das Quartierskonzept „RheinEck“ als integriertes, informelles städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB.
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