Referenz

Meerbusch

Strategieberatung Bestandsentwicklung RheinEck

Auftraggeber
GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen
Laufzeit
März 2019 bis April 2020
Leistungen
  • Projektentwicklung,
  • Projektmanagement,
  • Akteursbeteiligung,
  • Strategieberatung,
  • Vermittler,
  • SWOT-Analyse
Auftragsvolumen
50.000 bis 100.000 €

Projektziel

Initiierung und Durchführung eines Projektes zur Weiterentwicklung der Bestände im Fokus einer ganzheitlichen Quartiersentwicklung in Meerbusch.

Projektgegenstand

Die GWH Wohnungsbaugesellschaft plant zeitnah Nachverdichtungsmaßnahmen in Form von Neubauten und eine Fortsetzung der bereits angestoßenen Wohnumfeldmaßnahmen in einem Quartier in Meerbusch. Ferner besteht das Ziel einer größeren sozialen Durchmischung im Quartier, welche durch unterschiedliche Wohnformen und Wohnangebote erreicht werden soll. Die beschriebenen Maßnahmen gehen mit dem Wunsch nach einem besseren Quartiersimage einher.

Um die in der Vergangenheit begonnenen Entwicklungen im Quartier und Entwicklungsabsichten des Auftraggebers in den Fokus einer Realisierungsdimension zu nehmen, wird die ICM im Projektkontext als Quartierskoordinator eingesetzt. Hierbei übernimmt die ICM die Organisation, Strukturierung und das Management der damit einhergehenden Prozesse und führt darüber hinaus, gemeinsam mit dem Auftraggeber, notwendige Austausch- und Verhandlungsprozesse mit der Stadt Meerbusch und weiteren Stakeholdern durch. Die 14-monatige Projektbearbeitung erfolgt zweistufig. In einer ersten Stufe wird das Projekt mittels zielgerichteter Projektumfeld-, Risiko-, Stakeholder und SWOT-Analyse gemeinsam mit dem Auftraggeber im Rahmen eines Projektstrukturplans vordefiniert. Bei der Projektdurchführung, in Stufe zwei, werden drei Perspektiven in den Blickpunkt genommen. Die räumlichen Gegebenheiten, die Strukturen und Handlungszwänge bzw. Planungsabsichten des Auftraggebers sowie die Ambitionen externer Akteure (hier insbesondere die der Stadt Meerbusch). Als Ergebnis des Projektes resultiert ein gemeinsam abgestimmter Zeit-Maßnahmenplan, in dem ebenfalls die Vereinbarungen mit der Stadt hinsichtlich des weiteren Vorgehens und der rechtlichen Fixierung der geplanten Ergänzungsbebauungen münden.

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